1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Plattform BetInsight.club und der dazugehörigen öffentlichen Seiten, Mitgliederbereiche und technischen Funktionen.
2. Mindestalter und regionale Zulässigkeit
BetInsight richtet sich ausschließlich an volljährige Personen. Nutzer müssen mindestens 18 Jahre alt sein und zusätzlich das in ihrem Aufenthaltsland für die Nutzung von Glücksspiel- oder Sportwettenangeboten geltende Mindestalter erfüllen.
Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich zu prüfen, ob die Nutzung bestimmter externer Wett-, Casino-, Krypto-, Wallet-, VPN- oder sonstiger Partnerangebote an seinem Aufenthaltsort zulässig ist. Eine technisch erreichbare Seite oder ein sichtbarer Link stellt keine Zusicherung dar, dass das jeweilige Drittangebot in jedem Land genutzt werden darf.
3. Leistungsgegenstand von BetInsight
BetInsight ist eine digitale Mitglieder- und Informationsplattform. Sie stellt insbesondere strukturierte Sportanalysen, Tipps beziehungsweise Einschätzungen, Unit-Gewichtungen, Mitgliederfunktionen, Partner- und Referral-Funktionen, Premium-Leistungen und – soweit freigeschaltet – eine Unit-Wechselstube bereit.
4. Registrierung, Konto, Mehrfachkonten und Zugangsdaten
Für geschützte Funktionen ist ein persönliches Nutzerkonto erforderlich. Die bei der Registrierung gemachten Angaben müssen zutreffend sein. Nutzer dürfen ihr Konto nicht unbefugt an Dritte übertragen oder Zugangsdaten beziehungsweise geschützte Zugangslinks unbefugt weitergeben.
Grundsätzlich darf jede Person nur ein persönliches BetInsight-Konto führen. Mehrere Konten derselben Person sind nicht zulässig. Dies gilt insbesondere, wenn zusätzliche Konten dazu dienen, Start-Units, Referral-Units, Provisionen, Boni, Freigaben, Limits oder sonstige Systemvorteile mehrfach zu erhalten oder technische beziehungsweise wirtschaftliche Regeln zu umgehen.
Die Nutzung derselben Internetverbindung, IP-Adresse, eines gemeinsamen Haushalts oder gegebenenfalls desselben Geräts durch mehrere unterschiedliche Personen stellt für sich allein keinen Verstoß dar. Mehrere Personen eines Haushalts dürfen jeweils ein eigenes persönliches Konto besitzen, sofern tatsächlich unterschiedliche Personen hinter den Konten stehen und keine missbräuchliche Umgehung vorliegt.
Bestehen aufgrund ungewöhnlicher Kontobeziehungen, Referral-Zuordnungen, Transaktionen oder sonstiger technischer Auffälligkeiten nachvollziehbare Zweifel daran, ob mehrere Konten tatsächlich unterschiedlichen Personen zugeordnet sind oder ob eine missbräuchliche Nutzung vorliegt, darf BetInsight den betreffenden Sachverhalt überprüfen. Hierzu kann BetInsight in angemessenem Umfang Rückfragen stellen oder zusätzliche Informationen anfordern, soweit dies zur Klärung erforderlich ist.
Während einer solchen Prüfung können einzelne Funktionen, insbesondere Referral-Gutschriften, Verkäufe, Übertragungen oder Auszahlungen, vorübergehend zurückgestellt werden, soweit dies zur Klärung und zum Schutz des Systems erforderlich und angemessen ist. Eine übereinstimmende IP-Adresse allein gilt nicht als ausreichender Nachweis eines Missbrauchs.
Bei festgestelltem Missbrauch, insbesondere durch künstlich erzeugte Referral-Strukturen, unzulässige Self-Referrals, Mehrfachbeanspruchung von Vorteilen, Manipulation oder Zahlungsbetrug, dürfen unberechtigt entstandene Units, Provisionen oder sonstige Vorteile korrigiert beziehungsweise storniert und weitere angemessene Maßnahmen bis hin zur Einschränkung oder Sperrung des betroffenen Kontos ergriffen werden.
5. Units – Funktion und rechtliche Einordnung
Units sind ausschließlich digitale Nutzungs- und Zugangsrechte innerhalb des BetInsight-Systems. Sie sind keine staatliche Währung, keine Kryptowährung, kein E-Geld, kein Wertpapier, keine Anlage und kein Anspruch auf eine feste Auszahlung durch BetInsight.
BetInsight unterscheidet insbesondere zwischen gekauften Units, Geschenk- beziehungsweise Start-Units und Referral-Units. Herkunft, Nutzbarkeit und Übertragbarkeit können voneinander abweichen.
- Gekaufte Units dienen zur Freischaltung digitaler BetInsight-Inhalte und sind grundsätzlich nicht für den Verkauf zwischen Nutzern bestimmt.
- Geschenk-, Start- und Test-Units können nach den jeweils angezeigten Regeln genutzt werden, begründen aber keinen Auszahlungs- oder Rückkaufanspruch.
- Referral-Units können abhängig von Status und Freigabe für Tippfreischaltungen auf das Tippkonto gebucht oder – soweit ausdrücklich freigegeben – in der Wechselstube angeboten werden.
BetInsight ist nicht verpflichtet, Units zurückzukaufen oder einen bestimmten Marktwert, Verkaufspreis oder eine jederzeitige Verkaufsmöglichkeit zu gewährleisten.
6. Kauf von Units und Zahlungsabwicklung
Die jeweils verfügbaren Unit-Pakete, Preise und Zahlungsarten ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Kaufs angezeigten Bestellseite. Ein Vertrag über einen kostenpflichtigen Erwerb kommt zustande, wenn der Nutzer den Bestellvorgang abschließt und die Zahlung vom eingesetzten Zahlungs- beziehungsweise Blockchain-System als ausreichend bestätigt wurde.
Zahlungen können insbesondere über Kryptowährungen und externe Zahlungsdienstleister abgewickelt werden. Der Nutzer muss die angezeigte Wallet-Adresse, Kryptowährung, das richtige Netzwerk und den exakten Betrag beachten. Schäden aus einer vom Nutzer falsch gewählten Adresse, Kryptowährung oder Blockchain können außerhalb des Einflussbereichs von BetInsight liegen.
Eine Gutschrift erfolgt erst nach der technisch vorgesehenen Zahlungsbestätigung. BetInsight darf bei unklaren, doppelten, widersprüchlichen oder sicherheitsrelevanten Transaktionen eine manuelle Prüfung vornehmen.
7. Tipps, Analysen, Quoten und Ergebnisse
BetInsight-Inhalte sind Informations- und Analyseangebote. Sie stellen weder Finanz-, Anlage- noch individuelle Wettberatung dar. Vergangene Trefferquoten, Statistiken, Simulationen, Quoten oder Ergebnisse sind keine Garantie für zukünftige Treffer oder Gewinne.
Quoten und Anbieterinformationen können sich jederzeit ändern. Maßgeblich sind stets die Bedingungen und tatsächlich angezeigten Werte des jeweiligen externen Anbieters zum Zeitpunkt einer eigenständigen Nutzung durch den Nutzer.
Der Nutzer trägt das vollständige Risiko jeder eigenen Wettentscheidung. Glücksspiel kann zu erheblichen finanziellen Verlusten führen und abhängig machen.
8. Basis, Premium und Premium Plus
BetInsight kann unterschiedliche Mitgliedschaftsstufen anbieten. Der konkrete Leistungsumfang, Preis und die Laufzeit werden vor Abschluss des jeweiligen Tarifs angezeigt.
8.1 Basis
Basis-Mitglieder erhalten die im kostenlosen beziehungsweise regulären Mitgliederbereich ausgewiesenen Grundfunktionen. Eine Premium-Gruppenprovision entsteht im Basisstatus nicht.
8.2 Premium
Premium erweitert den Mitgliederbereich insbesondere um zusätzliche Anbieter- beziehungsweise Quoteninformationen und weitere Premium-Funktionen. Direkte externe Affiliate-Links können je nach Tarifbeschreibung ausgeschlossen oder nur eingeschränkt bereitgestellt werden. Für die Premium-Netzwerkvergütung kann ein aktives, bezahltes Premium-Mitglied nach den veröffentlichten Regeln bis zur 5. Ebene berechtigt sein.
8.3 Premium Plus
Premium Plus umfasst die Premium-Leistungen und kann zusätzlich einen erweiterten Quotenvergleich mit mehreren Anbietern, freigegebene direkte Anbieter-/Affiliate-Links sowie eine erweiterte Premium-Netzwerkberechtigung bis zur 8. Ebene enthalten.
8.4 Laufzeit, Upgrade und Verlängerung
Soweit nicht beim Kauf anders angegeben, wird Premium für jeweils 30 Tage aktiviert. Bei einer Verlängerung während einer noch aktiven Laufzeit kann der neue Zeitraum an das bestehende Laufzeitende angehängt werden. Ein Upgrade von Premium auf Premium Plus wirkt erst ab bestätigter Aktivierung des Upgrades.
Eine automatische Verlängerung oder Verlängerung aus verfügbarem Provisionsguthaben erfolgt nur, wenn die entsprechende Funktion angeboten und vom Nutzer aktiviert beziehungsweise bestätigt wurde und die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
9. Drei getrennte Partner- und Affiliate-Bereiche
BetInsight trennt verschiedene Vergütungs- und Affiliate-Funktionen. Diese dürfen nicht miteinander verwechselt werden.
9.1 BetInsight Referral- und Unit-Partnerprogramm
Mitglieder können unabhängig davon, ob sie selbst Units gekauft oder eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft abgeschlossen haben, am BetInsight Referral- und Unit-Partnerprogramm teilnehmen, soweit ihr Konto für die Teilnahme berechtigt und nicht eingeschränkt ist. Damit kann auch ein Mitglied, das BetInsight kostenlos begonnen hat, einen persönlichen Empfehlungslink nutzen.
Wird ein neuer Nutzer ordnungsgemäß über den persönlichen Referral-Code eines Mitglieds zugeordnet und tritt ein nach den jeweils geltenden BetInsight-Regeln qualifizierendes Systemereignis ein, können dem werbenden Mitglied Referral-Units gutgeschrieben werden. Eine bloße Registrierung eines geworbenen Nutzers löst nicht automatisch eine Vergütung aus.
Referral-Units stellen keinen unmittelbaren Geld- oder Auszahlungsanspruch gegenüber BetInsight dar. Soweit Referral-Units nach den geltenden Systemregeln ausdrücklich für den Verkauf freigegeben sind, können sie jedoch in der Unit-Wechselstube anderen Mitgliedern angeboten und von diesen erworben werden. Ein Verkauf, ein bestimmter Verkaufspreis, eine bestimmte Verkaufsdauer oder ein Rückkauf durch BetInsight wird nicht garantiert.
Referral-Zuordnungen und daraus entstehende Referral-Units setzen eine ordnungsgemäße Teilnahme voraus. Künstlich erzeugte Konten, Self-Referrals, Mehrfachkonten derselben Person zur Vorteilsgewinnung sowie sonstige Umgehungs- oder Manipulationsgestaltungen begründen keinen Vergütungsanspruch und können nach Maßgabe dieser Bedingungen korrigiert werden.
Das Referral-System kann über mehrere Netzwerkebenen geführt werden. Die jeweils aktive Anzahl der Ebenen und die gültige Vergütungsmatrix werden im Mitgliederbereich beziehungsweise in der aktuellen Programmbeschreibung angezeigt.
9.2 Premium-Netzwerkprovision
Die Premium-Netzwerkprovision ist ein separates Vergütungssystem für berechtigte, aktive Premium- beziehungsweise Premium-Plus-Mitglieder. Sie entsteht ausschließlich nach den jeweils veröffentlichten Tarif- und Netzwerkregeln aus qualifizierenden Premium-Zahlungen im zugeordneten Netzwerk.
Premium-Berechtigungen wirken nicht rückwirkend. Ein Basis-Mitglied erhält für Vorgänge vor seiner bestätigten Premium-Aktivierung keine nachträgliche Premium-Gruppenprovision. Dasselbe gilt für die Erweiterung von Premium auf Premium Plus hinsichtlich zusätzlicher Ebenen.
Voraussetzung für eine auszahlbare Provision können insbesondere ein aktiver und bezahlter Tarif, eine gültige Netzwerkberechtigung und ein auszahlbarer Provisionsstatus sein. Während Warn-, Prüf- oder Kulanzphasen können Provisionen vorgemerkt oder vorübergehend gesperrt sein.
Stornos, Rückerstattungen, Chargebacks oder nachträglich als ungültig erkannte Vorgänge können zu einer entsprechenden Korrektur oder Stornierung zugehöriger Provisionen führen.
9.3 Externe Anbieter- und Werbe-Affiliate-Links
BetInsight kann Links zu externen Sportwetten-, Casino-, Krypto-, VPN- oder sonstigen Partnerangeboten enthalten. Solche Links können Affiliate- beziehungsweise Werbelinks sein. LucMedia LTDA kann eine Vergütung erhalten, wenn ein Nutzer über einen solchen Link ein Angebot des Drittanbieters nutzt.
Diese externe Affiliate-Vergütung ist grundsätzlich eine Vergütung zwischen BetInsight und dem Drittanbieter. Sie gehört nicht automatisch zu den Referral-Units oder Premium-Netzwerkprovisionen eines Mitglieds, sofern dies nicht für eine konkrete Aktion ausdrücklich anders angegeben wird.
Anbieterlinks können abhängig von Land, Sprache, Lizenz, Affiliate-Vertrag und Nutzerstatus unterschiedlich angezeigt oder vollständig ausgeblendet werden.
10. Regeln für Partnerwerbung
Mitglieder, die BetInsight weiterempfehlen, dürfen keine irreführenden Gewinnversprechen, Spam, unerlaubte Massenwerbung, gefälschte Identitäten, gekaufte Scheinregistrierungen, Self-Referrals, technische Manipulationen oder Aussagen verwenden, die BetInsight als Wettanbieter oder sichere Einnahmequelle darstellen.
Ebenso unzulässig ist Werbung, die Nutzer gezielt zur Umgehung regionaler Verbote, Anbieterbedingungen oder Zugangsbeschränkungen auffordert. Ein VPN darf nicht als Garantie zur Umgehung von Glücksspiel- oder Länderbeschränkungen beworben werden.
BetInsight darf Partnerzuordnungen, Referral-Units und Provisionen sperren oder korrigieren, wenn sie durch nachweislichen Missbrauch, Manipulation oder einen Verstoß gegen diese Regeln entstanden sind.
11. Unit-Wechselstube und Verkauf zwischen Mitgliedern
Soweit die Wechselstube produktiv freigeschaltet ist, können ausschließlich dafür freigegebene Referral-Units zum Verkauf angeboten werden. Gekaufte Units sowie Geschenk-, Start- und Test-Units dürfen nicht verkauft werden, sofern BetInsight dies nicht ausdrücklich anders freigibt.
Ein Angebot kann technisch reserviert werden, damit dieselben Units nicht gleichzeitig mehrfach verwendet oder verkauft werden. Ein Unit-Transfer erfolgt erst nach den im System vorgesehenen Prüfungen und einer hinreichenden Zahlungsbestätigung.
Der Kaufpreis kann – soweit im jeweiligen Ablauf vorgesehen – unmittelbar in USDT über das angegebene Blockchain-Netzwerk vom Käufer an die hinterlegte Wallet des Verkäufers gesendet werden. BetInsight berechnet für die reine USDT-Übertragung zwischen Käufer und Verkäufer keine zusätzliche Zahlungsabwicklungsgebühr. Unabhängige Blockchain- beziehungsweise Netzwerkgebühren können jedoch anfallen und werden nicht von BetInsight festgelegt.
Soweit für das Einstellen, Reservieren oder Übertragen von Referral-Units eine gesonderte Unit- oder Systemgebühr vorgesehen ist, muss diese dem Nutzer vor der verbindlichen Aktion transparent angezeigt werden.
BetInsight garantiert weder, dass für angebotene Units ein Käufer gefunden wird, noch einen bestimmten USDT-Preis oder eine bestimmte Bearbeitungszeit der Blockchain. Eine Wallet-zu-Wallet-Zahlung findet außerhalb der direkten Verfügungsmacht von BetInsight statt.
12. Provisionsguthaben und Auszahlungen
Soweit ein Nutzer nach den jeweils geltenden Regeln auszahlbares Premium- oder Partner-Provisionsguthaben besitzt, kann BetInsight Auszahlungen in einer unterstützten Kryptowährung, insbesondere USDT, anbieten.
Für eine Auszahlung können insbesondere ein Mindestbetrag, eine bestätigte Wallet, das richtige Netzwerk, ein auszahlbarer Status sowie eine Sicherheits- und Dublettenprüfung erforderlich sein. BetInsight kann eine Auszahlung vorübergehend zurückhalten, wenn eine Transaktion, Berechtigung, Rückerstattung oder ein Missbrauchsverdacht noch geprüft werden muss.
Für Auszahlungen können Service- und Blockchain-/Netzwerkgebühren anfallen. Die konkret anzuwendenden Gebühren müssen dem Nutzer vor der Beantragung beziehungsweise Bestätigung angezeigt werden und sind, soweit vorgesehen, ausdrücklich zu akzeptieren.
Ein vorgemerktes, gesperrtes oder noch nicht freigegebenes Provisionsguthaben ist bis zur Freigabe nicht auszahlbar.
13. Kein garantierter Verdienst
Referral-Units, Premium-Provisionen und Affiliate-Funktionen begründen keine Garantie für bestimmte Einnahmen. Die Höhe möglicher Vergütungen hängt von qualifizierenden Aktivitäten, Tarifstatus, Netzwerkstruktur, Nutzungsverhalten, Stornos, Programmbedingungen und weiteren Faktoren ab.
Die Teilnahme an einem Partnerprogramm begründet weder ein Arbeitsverhältnis noch eine Handelsvertretung oder gesellschaftsrechtliche Beteiligung an LucMedia LTDA.
14. Steuern und rechtliche Pflichten des Empfängers
Nutzer sind selbst dafür verantwortlich zu prüfen, ob und in welchem Umfang erhaltene Units, Provisionen, Kryptowährungen oder sonstige Vorteile in ihrem Land steuerlich erklärt oder anderweitig rechtlich gemeldet werden müssen. BetInsight erbringt keine individuelle Steuerberatung.
15. Externe Anbieter und Affiliate-Links
Bei Nutzung eines externen Links kommt ein Vertrag ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Drittanbieter zustande, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wird. Für Kontoeröffnung, KYC, Einzahlung, Wetteinsatz, Quote, Bonus, Auszahlung, Sperren und sonstige Bedingungen des Drittanbieters gelten dessen eigene Vertragsbedingungen.
BetInsight übernimmt keine Garantie dafür, dass ein Drittanbieter dauerhaft verfügbar ist, einen bestimmten Bonus gewährt, eine bestimmte Quote anbietet oder einen Nutzer aus einem bestimmten Land akzeptiert.
16. Widerruf, digitale Inhalte und Premium-Leistungen
Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt. Soweit einem Verbraucher nach dem auf ihn anwendbaren Recht ein Widerrufsrecht zusteht, gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und die beim jeweiligen Bestellvorgang bereitgestellte Widerrufsbelehrung.
Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt werden, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht – soweit das anwendbare Recht dies vorsieht – insbesondere dann vorzeitig erlöschen, wenn der Verbraucher ausdrücklich verlangt beziehungsweise zustimmt, dass mit der Bereitstellung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, den damit verbundenen Verlust des Widerrufsrechts ausdrücklich bestätigt und die gesetzlich erforderliche Vertragsbestätigung erhält.
Bei laufenden Dienstleistungen wie einer zeitlich befristeten Premium-Mitgliedschaft gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Regeln gesondert. Der bloße sofortige Beginn einer Premium-Laufzeit führt daher nicht automatisch in jedem Land zum vollständigen Ausschluss aller Verbraucherrechte.
17. Rückerstattungen, Stornos und Korrekturen
Gesetzliche Erstattungsansprüche bleiben unberührt. Darüber hinaus besteht kein allgemeiner Anspruch auf Rückzahlung bereits ordnungsgemäß bereitgestellter und verbrauchter digitaler Leistungen.
Bei einer wirksamen Rückerstattung, einem Storno oder einer betrügerischen beziehungsweise fehlerhaften Zahlung kann BetInsight die damit verbundenen Units, Premium-Rechte, Referral-Zuordnungen oder Provisionen im erforderlichen Umfang korrigieren, soweit dies rechtlich zulässig und technisch nachvollziehbar ist.
18. Verfügbarkeit und Änderungen des Systems
BetInsight bemüht sich um eine hohe technische Verfügbarkeit, schuldet jedoch keine ununterbrochene oder fehlerfreie Erreichbarkeit. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen externer Dienstleister, Blockchain-Probleme oder höhere Gewalt können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
Funktionen, Tarife, Provisionsmatrizen, unterstützte Netzwerke und Partnerangebote können für die Zukunft geändert werden, wenn sachliche Gründe bestehen. Bereits entstandene und ordnungsgemäß dokumentierte Ansprüche werden nicht allein durch eine spätere Programmänderung rückwirkend beseitigt, soweit keine Storno-, Missbrauchs- oder Korrekturregel eingreift.
19. Geistiges Eigentum, Marken und Nutzung von Werbematerialien
Texte, Analysen, Grafiken, Software, Layouts, Logos und sonstige BetInsight-Inhalte sind urheberrechtlich, markenrechtlich oder durch sonstige Schutzrechte geschützt. Sie dürfen ohne ausdrückliche Erlaubnis nicht vervielfältigt, weiterverkauft, öffentlich verbreitet, automatisiert ausgelesen oder für eigene kommerzielle Angebote verwendet werden, soweit keine gesetzliche Erlaubnis oder ausdrückliche Freigabe durch BetInsight besteht.
Freigeschaltete Tipps, Analysen und sonstige Mitgliederinhalte sind grundsätzlich für die persönliche Nutzung des jeweiligen Mitglieds bestimmt und dürfen ohne Genehmigung nicht weitergegeben, veröffentlicht oder weiterverkauft werden.
Hiervon ausgenommen sind Werbematerialien, die BetInsight im offiziellen Marketing- beziehungsweise Downloadbereich ausdrücklich zur Verwendung durch Mitglieder oder Partner bereitstellt. Diese Materialien dürfen im Rahmen der Bewerbung von BetInsight, des Partnerprogramms und der dafür vorgesehenen öffentlichen Kommunikation verwendet und verbreitet werden, soweit beim jeweiligen Material keine abweichenden Hinweise angegeben sind.
Das BetInsight-Logo, Wort-/Bildmarken und sonstige Markenbestandteile müssen in einer von BetInsight offiziell bereitgestellten Originalvariante verwendet werden. Insbesondere dürfen Logo, Proportionen, Schriftzug, charakteristische Gestaltung, Farben oder einzelne Markenelemente nicht verzerrt, nachgebaut, entfernt, überdeckt oder so verändert werden, dass ein abweichender Markenauftritt entsteht. Reine Größenanpassungen sind zulässig, sofern Proportionen, Lesbarkeit und Erscheinungsbild erhalten bleiben.
Werbematerialien dürfen nicht in einem irreführenden, rechtswidrigen oder rufschädigenden Zusammenhang eingesetzt werden. Insbesondere darf durch ihre Verwendung nicht der Eindruck entstehen, dass der jeweilige Partner BetInsight selbst betreibt, verbindliche Gewinnzusagen machen darf oder zu Aussagen befugt ist, die von den offiziellen BetInsight-Informationen abweichen.
BetInsight kann bereitgestellte Werbematerialien aktualisieren, ersetzen oder aus dem offiziellen Marketing- beziehungsweise Downloadbereich entfernen. Für neue Werbemaßnahmen soll grundsätzlich die jeweils aktuell bereitgestellte Version verwendet werden.
20. Haftung
BetInsight haftet nicht für Wettverluste oder eigenständige Entscheidungen des Nutzers allein deshalb, weil der Nutzer zuvor eine Analyse, Quote oder Empfehlung auf BetInsight gesehen hat.
Für Schäden aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens sowie in Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich ausgeschlossen ist, gelten die zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Zwingende Verbraucherrechte, insbesondere bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bleiben unberührt.
Für Störungen, Kursänderungen, Netzwerkgebühren, fehlerhafte Wallet-Angaben oder Ausfälle externer Blockchain-, Zahlungs- oder Drittanbieter kann BetInsight nur im gesetzlich vorgesehenen Umfang verantwortlich gemacht werden.
21. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung.
22. Anwendbares Recht und zwingender Verbraucherschutz
Soweit gesetzlich zulässig, unterliegt das Vertragsverhältnis dem Recht Brasiliens. Bei Verbrauchern bleibt jedoch der zwingende Schutz desjenigen Rechts unberührt, das nach den anwendbaren internationalen Kollisions- und Verbraucherschutzregeln unabhängig von einer Rechtswahl zwingend gilt.
Zwingende gesetzliche Gerichtsstände für Verbraucher bleiben unberührt.
23. Änderungen dieser Bedingungen
BetInsight kann diese Bedingungen für die Zukunft anpassen, wenn sich Gesetze, technische Abläufe, Produkte, Partnerprogramme oder Sicherheitsanforderungen ändern. Wesentliche Änderungen, die laufende kostenpflichtige Vertragsverhältnisse betreffen, werden in angemessener Weise bekanntgegeben, soweit gesetzlich erforderlich.
24. Schlussbestimmungen
Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam, soweit das anwendbare Recht nichts anderes verlangt.
Bei Fragen zu diesen Bedingungen kann der Nutzer betinsight.club@gmail.com kontaktieren.
